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Allgemeinzuteilung für Richtfunk bei 59 GHz

CBL präsentiert den AirLink IP100

Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt Nr. 5 vom 19. März 2008 unter
der Verfügung 217/2008 den Frequenzbereich von 59 -63 GHz zur Nutzung
für Punkt-zu-Punkt Richtfunk durch die Allgemeinheit zugeteilt. Das
bedeutet, daß mit einer maximal zulässigen äquivalenten isotropen
Strahlungsleistung (EIRP) von +40 dBm, entsprechend 10 W, gesendet
werden darf. Dabei muß der Antennengewinn mindestens 35 dBi betragen.
Dann darf die Sendeleistung +5dBm nicht überschreiten. Auf diese Weise
können etwa 500 Meter bei 99,99 % Verfügbarkeit p.a. überbrückt werden.
Der neu freigegebene Trägerfrequenzbereich ist allerdings nicht exklusiv
für private Richtfunkstrecken vorgesehen. Aufgrund der kleinen
Antennenöffnungswinkel sind Störungen mit anderen Nutzern aber praktisch
ausgeschlossen. Ebenfalls aus diesem Grunde verzichtet die
Bundesnetzagentur auch auf eine Regulierung.

CBL hat auf der CeBit das System AirLink IP100 in dem genannten
Frequenzband erstmals vorgestellt. Es ist ab sofort verfügbar und kann
100 MBit/s im Vollduplex überbrücken.

Weitere Details zum AirLink IP100 findens Sie in unserem
Richtfunkkatalog ab Seite 9.


PDF Richtfunkkatalog

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