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Optischer Richtfunk
| Ist das Laserlicht gefährlich oder schädlich? |
| Sämtliche AirLaser und die LaserLink für PDH/SDH sind in die Klasse 1m eingestuft. Sie sind damit augensicher. Die protokolltransparenten Laser-Link Systeme gehören der Klasse IIIb an. Somit sind die Warnschilder und der Not/Aus-Schalter aus dem Lieferumfang zu installieren. Eine verantwortliche Person muss benannt sein. Der Aufstellort dieser Systeme muss so gewählt sein, dass niemand bis in einer Entfernung von ca. 20 Meter vor den Geräten unbeabsichtigt in den Strahlengang schauen kann. |
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| Was passiert, wenn der Strahl durch Vögel kurzzeitig unterbrochen wird? |
| Durch den großen Strahldurchmesser und die Tatsache, dass in allen AirLaser Geräten mehrere Sendestrahlen verwendet werden, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Unterbrechung sehr gering. Sollte es trotzdem einmal vorkommen, so erkennt das übergeordnete Protokoll kurzzeitige Unterbrechungen sofort. Die Daten werden in diesem Fall, vom Anwender unbemerkt, automatisch erneut übertragen. |
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| Wie sicher sind die Daten vor Abhörversuchen? |
| Optische Richtfunksysteme weisen systembedingt eine extrem hohe Abhörsicherheit auf. Da der Strahlengang unsichtbar und scharf gebündelt ist, kann die Verbindung nur durch Unterbrechen des Strahls abgehört werden. Dieses wiederum würde der Anwender aber sofort bemerken. Ferner verläuft der Strahl in der Regel in einiger Höhe über dem Erdboden, so dass ein unbefugtes Abhören schon aus diesem Grund praktisch unmöglich ist. |
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| Welchen Einfluss hat das Wetter? |
 Alle Systeme überbrücken mehr als die Sichtweite auch bei Regen, Schneefall oder Dunst. Einzig bei starkem Nebel kann es passieren, dass eine Strecke unterbrochen wird. Hier hat sich der AirLaser wegen seines eingebauten Backup bewährt. |
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| Kann ich Lasersysteme auch im Innern eines Hauses, z. B. hinter Glas, installieren? |
| Ja. Fragen Sie das CBL Team für Details. |
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| Besteht Wartungsbedarf? |
| Optische Richtfunksysteme arbeiten wartungsfrei. Je nach Umgebung ist es jedoch ratsam, einmal im Jahr die Frontscheibe zu reinigen. |
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| Welche Genehmigungen brauche ich? |
| Die Systeme sind anmelde- und gebührenfrei. |
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| Welche laufenden Gebühren muss ich bezahlen? |
| Es fallen keine laufenden Gebühren an. |
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| Kann direktes Sonnenlicht die Übertragung beeinflussen? |
| In seltenen Fällen können bei Ost-West-Verbindungen, bei denen die Sonne direkt hinter der Gegenstation steht, kurzzeitige Übersteuerungen des optischen Empfängers auftreten. |
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Mikrowellen-Richtfunk
| Warum Mikrowellen-Richtfunk in den regulierten Frequenzbereichen? |
| Frequenzen für den Betrieb von Richtfunksysteme in den regulierten Bereichen werden von der BNetzA einzeln vergeben. Dadurch sind Störungen zwischen den Betreibern verschiedener Strecken nicht zu erwarten. Der langfristige Betrieb ist also gesichert. |
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| Gibt es witterungsbedingte Einflüsse auf die Übertragung, z. B. Nebel? |
| Alle Systeme funktionieren bei jedem Wetter, auch bei normalem Regen, Schneefall, Dunst oder Nebel. Bei extremem Platzregen mit vielen cm Niederschlag pro Stunde kann es allerdings sein, dass die hochfrequente Strahlung zu stark gedämpft wird und die Verbindung dann nicht mehr verfügbar ist. Üblicherweise berechnet CBL die Systemreserve so, dass derartige Unterbrechungen äußerst selten und nur sehr kurzzeitig sind und sich somit eine Verfügbarkeit von mindestens 99,99% p.a. ergibt. |
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| Sind die Systeme abhörsicher? |
| Generell weisen Mikrowellen Richtfunksysteme eine extrem hohe Abhörsicherheit auf. Dies ist schon in der Technologie begründet, denn die abgestrahlte Energie wird direkt von einer Station auf die andere gerichtet. Gleichzeitig bewirkt der geringe Öffnungswinkel der Antenne mit nur 1 bis 2 Grad die Bestrahlung einer kleinen Fläche am Empfangsort. Die Reichweite schließlich ist wegen der hohen Sendefrequenz berechenbar. Weiterhin müsste ein potenzieller Lauscher die Sende- und Empfangsfrequenzen, die Polarisation, das Modulationsverfahren sowie den vom Benutzer am Gerät eingestellten Chiffriercode kennen. Ferner verläuft der Strahl in der Regel ohnehin in einiger Höhe über dem Erdboden, so dass ein unbefugtes Abhören schon aus diesem Grund praktisch unmöglich ist. |
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| Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ein Mikrowellen-Richtfunksystem erfüllen? |
Alle Mikrowellen-Richtfunksysteme verfügen über eine Zulassung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese Genehmigung ist Voraussetzung für den Einsatz in Corporate Networks. Auf eigenen Grundstücken darf ein Unternehmen die Systeme auf bestimmten Kanälen anmelde- und gebührenfrei betreiben. Mit einer Einzelgenehmigung (Regulierung) der zuständigen BNetzA-Außenstelle ist nach erfolgter Frequenzkoordinierung der Betrieb über Grundstücke Dritter oder über öffentlichen Grund hinweg möglich. Anders als in den allgemein genehmigten Frequenzbändern um 2,4 und 5,6 GHz ist mit Störungen durch Dritte dann praktisch nicht zu rechnen. |
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| Welche laufenden Kosten entstehen? |
| Zur Zeit beträgt die jährliche Gebühr für die Frequenznutzung ca. 100,- Euro. |
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| Wieviel Wartung benötigen die Systeme? |
| Alle Mikrowellen-Richtfunksysteme von CBL arbeiten wartungsfrei. |
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| Brauche ich eine direkte Sichtverbindung? |
| Richtfunksysteme benötigen freie Sicht zwischen beiden Endstellen. Leider ist dies manchmal nicht gegeben. Besteht jedoch zu einem dritten Standort von beiden geplanten Endstellen aus ungehinderte Sicht, so kann der Anwender in bestimmten Fällen mit einem passiven Reflektor oder mit einer Rücken-an-Rücken geschalteten Antennen-Anordnung eine Verbindung einrichten. Dies bietet erhebliche Preisvorteile gegenüber der Reihenschaltung von zwei oder mehr Strecken. Kosultieren Sie das CBL-Team. |
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| Sind meine Mitarbeiter durch die hochfrequente Strahlung gefährdet? |
| Nein, jedes System besteht aus einer Innen- und einer Außeneinheit, die beide durch ein Koaxkabel miteinander verbunden sind. Die hochfrequenten Sendesignale mit einer Leistung von weniger als 100 mW werden erst in der Außeneinheit erzeugt und stark gerichtet zur Gegenstelle übertragen. |
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