Mikrowellen-Richtfunk

Rechtliche Voraussetzungen

Alle von uns vorgeschlagenen Richtfunksysteme verfügen über eine Zulassung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese Genehmigung ist Voraussetzung für den Einsatz zur Daten- und/oder Sprachübertragung in Corporate Networks. Auf eigenen Grundstücken darf ein Unternehmen die Systeme auf bestimmten Kanälen anmelde- und gebührenfrei betreiben.

Mit einer Einzelgenehmigung der zuständigen BNetzA-Außenstelle ist nach erfolgter Frequenzkoordinierung der Betrieb über Grundstücke Dritter oder über öffentlichen Grund hinweg möglich. CBL hilft bei der Erlangung dieser Genehmigung, wir bereiten für Sie unterschriftsreif die erforderlichen BNetzA-Anträge vor und übernehmen ggf. die Kommunikation mit der Behörde.