Optischer Richtfunk

Rechtliche Voraussetzungen

Optische Richtfunksysteme sind in Deutschland schon seit vielen Jahren anmelde- und gebührenfrei betreibbar. Der oder die Eigentümer von benachbarten oder vom Strahl überquerten Liegenschaften brauchen bei der Errichtung der optischen Richtfunkstrecke und deren Betrieb selbstverständlich nicht um Erlaubnis gefragt werden!