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Optischer Richtfunk
Rechtliche Voraussetzungen
Optische Richtfunksysteme sind in Deutschland schon seit vielen Jahren anmelde- und gebührenfrei betreibbar. Der oder die Eigentümer von benachbarten oder vom Strahl überquerten Liegenschaften brauchen bei der Errichtung der optischen Richtfunkstrecke und deren Betrieb selbstverständlich nicht um Erlaubnis gefragt werden!